Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Studiengang. Die Studiengebühren sind sind zum Beginn des Semesters zu begleichen oder werden im Rahmen des Bankeinzugverfahrens monatlich abgebucht. Die einmalige Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
In den 6-semestrigen Studiengängen betragen die Studiengebühren 660,- Euro je Semester oder 114,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren.
In den Kompaktstudiengängen betragen die Studiengebühren 800,- Euro je Semester oder 140,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren.
In den Aufbaustudiengängen betragen die Studiengebühren 800,- Euro je Semester oder 140,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren.
Die Prüfungsgebühren betragen zur Zeit in den 6-semestrigen BWL-Studiengängen 440,- Euro (300,- Euro nach der alten Prüfungsordnung), in den 4-semestrigen Kompakt-Studiengängen 200.- Euro und in den 3-semestrigen Aufbau-Studiengängen 100.- Euro jeTeilnehmer. Sie dienen ausschließlich zur Deckung der Kosten der Prüfungsorganisation. Der jeweilige Betrag ist mit der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung fällig.